HIV-StB regelt Vertragsgestaltung und Honorarermittlung

(redaktionell leicht verändert veröffentlicht in: Landschaftsarchitekten H. 2 (1996), S. 16

 

Wer die HOAI nicht versteht (und dies scheint nicht nur bei sehr vielen Anwendern, sondern - schaut man sich z.B. bestimmte Errungenschaften der 5. Novelle an - auch beim "Verordnungsgeber" selber der Fall zu sein), der ist heilfroh, wenn ihm von irgendwem ein Hinweis zugeht, wie denn nun dieser oder jener Paragraph zu interpretieren und anzuwenden sei.

Entsprechend dankbar ist auch von allen Landschaftsarchitekten, die sich an der Straßenplanung beteiligen, die im Jahre 1991 vom Bundesverkehrsministerium (nach vorheriger Beteiligung u.a. auch des BDLA) herausgegebene, als "Entwurf" bezeichnete und wohl auch von den meisten Bundesländern offiziell eingeführte Fassung des Handbuchs für Verträge über Leistungen der Ingenieure und Landschaftsarchitekten im Straßen- und Brückenbau, kurz HIV-StB (damals 91) genannt, aufgenommen worden, wurde doch damit erstmals bundeseinheitlich das vorher vielfach übliche Honorar-Schachern um Pauschal-Honorare pro Kilometer Baustrecke ersetzt durch eine relativ klare Anleitung zur Vertragsgestaltung und Honorarermittlung.

Bereits mit Einführung dieser "Entwurfsfassung" des HIV-StB war angekündigt worden, daß nach einer Phase des Sammelns von Erfahrungen mit diesem Handbuch "ca. 1993/94" eine überarbeitete Version erscheinen solle.

Ein wenig länger hat es zwar doch gedauert, aber mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau Nr. 20 vom 25. August 1995 hat der BMV nunmehr die überarbeitete Fassung des HIV-StB (ohne Jahreszahl !) den Straßenbauverwaltungen der Länder sowie den Kommunen zur Anwendung empfohlen. Für die Aufträge vergebenden Straßenbauämter bindend wird das HIV-StB dementsprechend erst mit Einführung durch die jeweilige Oberste Straßenbaubehörde der Länder!!

Das neue HIV-StB ist als Loseblattsammlung konzipiert, enthält, basierend auf den Vorschriften der HOAI, die generellen Regelungen zur Vertragsgestaltung, Vergabe und Vertragsabwicklung für Leistungen der Ingenieure und Landschaftsarchitekten im Straßen- und Brückenbau, und soll "voraussichtlich" jährlich durch Nachlieferungen aktualisiert werden.
Es gliedert sich in
Teil 1 Richtlinien für die Vergabe und den Vertragsabschluß
Teil 2 Richtlinien für die Vertragsgestaltung und den Vertragabschluß
Teil 3 Richtlinien für das Abwickeln der Verträge
Teil 4 Vordrucke für Vertrag sowie für die Ermittlung des Honorars, der anrechenbaren Kosten und der Honorarzone
Teil 5 Allgemeine und Technische Vertragbestimmungen
Teil 6 Mustertexte für Leistungsbeschreibungen
Der dem HIV-StB 91 noch beigegebene, aus Sicht der freischaffenden Landschaftsarchitekten stark überarbeitungsbedürftige Anhang "Beispiel für Verträge" ist nicht mehr (noch nicht ?) Bestandteil des Vorschriftenwerks.

Teil 1 enthält Regelungen für die Vergabe der Leistungen sowie den Abschluß der Verträge mit freiberuflich Tätigen im Zusammenhang mit Planung und Ausführung von Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen. Für Landschaftsarchitekten: Leistungsbilder des Teil VI der HOAI (Landschaftsplanerische Leistungen) und des Teils II der HOAI (Leistungen bei Freianlagen, hier konkretisiert als "Landschaftspflegerische Ausführungsplanung"), in der HOAI nicht im einzelnen aufgeführte Leistungen ("Sonstige Landschaftspflegerische Leistungen" gem. Teil VI, § 50 HOAI) sowie in der HOAI gar nicht erfaßte Leistungen.

Im Teil 2 sind Regelungen für Inhalt und Gestaltung der Verträge sowie die einzelnen Arbeitsschritte für die Honorarermittlung dargelegt.

Teil 3 enthält die vertraglichen Pflichten und Rechte des Auftraggebers beim Abwickeln der Verträge hinsichtlich Einweisung des Auftragnehmers, Überwachung der Leistung, Nachträge zum Vertrag, Behinderung und Unterbrechung der Leistung, Kündigung durch den Auftraggeber und Gewährleistung.

Im Teil 4 sind alle eingeführten Vordrucke in Originalgröße zusammengefaßt. Leider sind diese - anders als bei anderen in letzter Zeit veröffentlichten derartigen Regelwerken nicht in Diskettenform beigegeben!

Teil 5 umfaßt Allgemeine Vertragsbedingungen für Leistungen der Ingenieure und Landschaftsarchitekten im Straßen- und Brückenbau (AVB-ING) und Technische Vertragbedingungen (TVB, u.a. auch "TVB-Landschaft").

Der Teil 6 besteht aus Mustertexten, u.a. für Leistungen bei Umweltverträglichkeitsstudien, Leistungen bei Landschaftspflegerischen Begleitplänen, Leistungen bei Landschaftspflegerischen Ausführungsplänen, mit Detailangaben zu den einzelnen Leistungsphasen.

Zu beziehen ist das HIV-StB unter der Bestell-Nr. 941 von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Geschäftsstelle Köln: 50996 Köln, Konrad-Adenauer-Str. 13 (Fax-Nr. 0221/393747) oder Geschäftsstelle Berlin: 13187 Berlin, Parkstr. 16 (Fax-Nr. 030/6072429) zum Preis von DM 96,-- (FGSV-Mitglieder: DM 64,--) zzgl. Porto und Versandkosten.
In der nächsten Ausgabe der "Landschaftsarchitekten" wird der Unterzeichner, der das Vergnügen hatte, einbezogen in eine Arbeitsgruppe beim BMV an der Überarbeitung des HIV-StB 91 zum jetzigen HIV-StB für den BDLA mitzuwirken, aus seiner Sicht die für die Landschaftsarchitekten wesentlichen Fortschritte der neuen Fassung, aber auch die nach wie vor verbliebenen Unklarheiten herausarbeiten.

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(Seiteninhalt zuletzt bearbeitet am 03.05.2004)
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