Auftragsgegenstand: | Gutachten |
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Auftraggeber: | Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit |
Bearbeitungszeitraum: | 1989/1990 |
Bearbeiterin/Bearbeiter: | Prof. Dr. Hans Kiemstedt † Dipl.-Ing. Stefan Wirz unter Mitarbeit von Dipl.-Ing. Heike Ahlswede |
Aufgabenstellung: Zielsetzung des Gutachtens war, als Beitrag zu der vom BMU beabsichtigten größeren Wirksamkeit ("Effektivierung") dieses Instruments die fachlich-inhaltlichen, methodischen, technischen und organisatorischen Erfordernisse der Landschaftsplanung nach den §§ 5 und 6 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) aufzuarbeiten. Das Gutachten erläutert zunächst die heutige Ausgangssituation für die Landschaftsplanung, ihre rechtlichen Grundlagen und bisherigen Schwachstellen. Anschließend wird die Position der Gutachter zu den zukünftigen Zielen, Aufgaben und Funktionen der Landschaftsplanung ausführlich dargestellt. Gemeinsam mit der Beschreibung der notwendigen Planungsinhalte werden auch methodische und planungstechnische Anforderungen beschrieben. Abschließend werden zusammenfassend Folgerungen für eine Effektivierung der Landschaftsplanung formuliert. Die Verfasser haben sich darauf konzentriert, den umfassenden Auftrag des BNatSchG zu entfalten und die daraus abzuleitenden Forderungen aufzuarbeiten. Sie sind sich darüber im klaren, daß sie sich damit für ein weitaus komplexeres Aufgabenspektrum einsetzen als dies zur Zeit praktiziert wird. Sie gehen jedoch davon aus, daß - wenn der ernsthafte politische Wille zur Effektivierung der Umweltpolitik besteht - für die komplexen Umweltprobleme auch entsprechend umfassend angelegte Lösungs- und Steuerungsinstrumente zum Einsatz kommen müssen, welche die bisherige sektoral und medial begrenzte Vorgehensweise in Politik und Verwaltung überwinden. |
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