Kurzportrait Projekt
Verträglichkeit der Ortsumgehung Verden mit Natura 2000

Auftragsgegenstand:Untersuchung der Verträglichkeit der geplanten Verlegung der B 215 – Ortsumgehung Verden – mit den Erhaltungszielen des FFH- und EU-Vogelschutzgebiets Untere Aller
Auftraggeber:Niedersächsisches Landesamt für Straßenbau
Sophienstr.7, 30159 Hannover
Bearbeitungszeitraum:7/2000 - 12/2002
Bearbeiterin/Bearbeiter:Dipl.-Ing. Ass. Martin Roger
Dipl.-Ing. Stefan Wirz
Aufgabenstellung:
FFH- und EU-Vogelschutzgebiet Untere AllerDie Verkehrsbelastung auf der Nordbrücke in Verden und den angrenzenden Knotenpunkten macht eine dritte Überquerung der Aller bei Verden erforderlich. Planungen dafür laufen seit Ende der 1980er Jahre. Im Jahre 2003 wurde von der niedersächsischen Straßenbauverwaltung beim hierfür zuständigen Landkreis Verden die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens beantragt. Da die untere Aller inzwischen sowohl als EU-Vogelschutzgebiet ausgewiesen als auch als FFH-Gebiet gemeldet worden ist, war zur Komplettierung der Antragsunterlagen eine Untersuchung zur Prüfung der Verträglichkeit des Vorhabens mit den Erhaltungszielen dieser europäischen Schutzgebiete erforderlich.
Hierzu konnte auf die bei der Bearbeitung des Landschaftsplans für die Stadt Verden und der (nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz erforderlichen) Umweltverträglichkeitsstudie für die B 215 – Ortsumgehung Verden gewonnenen Informationen und Erkenntnisse zurückgegriffen werden. Die der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zugrunde zu legenden Erhaltungsziele wurden unter Berücksichtigung vorliegender Planwerke und in enger Abstimmung mit den hierfür zuständigen Naturschutzbehörden definiert.
Wegen der absehbaren Beeinträchtigung der Avifauna (Wiesenbrüter und Nahrungsgäste) ist eine erhebliche Beeinträchtigung der Erhaltungsziele des EU-Vogelschutzgebiets zu prognostizieren. Das Vorhaben kann in diesem Fall nur zulässig sein, wenn die gesetzlichen Ausnahmevoraussetzungen vorliegen. Deshalb war die Antragsunterlage um eine Alternativenprüfung zu ergänzen: Alle bisher im Gespräch befindlichen Varianten wurden daraufhin untersucht, ob sie ggf. mit geringeren Beeinträchtigungen von Natura 2000 als die (aufgrund anderer Kriterien festgelegte) Vorzugsvariante verbunden sind. Ergänzt wird dieser Teil der Antragsunterlage durch eine Untersuchung des Straßenbauamts Verden, ob die Varianten im Hinblick auf ihre jeweiligen Kosten und ihre Auswirkungen auf Umwelt und Städtebau „zumutbar“ i.S.d. § 34 Abs. 3 Nr. 2 BNatSchG sind.
Um die Kohärenz des Schutzgebietssystems Natura 2000 auch dann sicherzustellen, wenn das Vorhaben durchgeführt wird, wurden zudem Maßnahmen gem. § 34 Abs. 5 BNatSchG vorgeschlagen,.
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(Seiteninhalt zuletzt bearbeitet am 18.06.2004)
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