Kurzportrait Projekt
'Bebauung "Auf dem Herrnkamp" Gemeinde Beckedorf'

Auftragsgegenstand:Grünordnungsplan zum Bebauungsplan Nr. 10 "Auf dem Herrnkamp" der Gemeinde Beckedorf
Auftraggeber:Gemeinde Beckedorf
Bearbeitungszeitraum:12/1994 - 6/1995
Bearbeiterin/Bearbeiter:Dipl.-Ing. Jürgen Rakow
in Zusammenarbeit mit:Dr. E. Sass, Architekt / Stadtplaner und Dipl.-Ing. G. Holldack (Städtebaulicher Entwurf, Bebauungsplanung)
Aufgabenstellung:
Auf dem nördlich der Bundesstraße B 65 gelegenen Flurstück "Auf dem Herrnkamp" ist die Ausweisung einer Wohnbaufläche vorgesehen. Zeitgleich mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll im Zuge einer Flächennutzungsplanänderung die Darstellung der Art der baulichen Nutzung von "gemischte Baufläche" in "allgemeines Wohngebiet" umgewandelt werden. Der Grünordnungsplan macht in enger Abstimmung mit der städtebaulichen Planung (Dr. Sass, Hannover & Dipl.-Ing. Holldack, Burgdorf) Gestaltungs- und Entwicklungsvorschläge für die vorgesehenen privaten und öffentlichen Freiflächen und gibt Empfehlungen zur Auswahl von Pflanzen, zu Dachbegrünung, zur Sammlung, Versickerung und Rückhaltung von Niederschlagswasser sowie zur Gestaltung eines erforderlichen Lärmschutzwalls. Die Kompensation der durch das geplante Bauvorhaben zu erwartenden Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung konnte nicht vollständig im zunächst abgegrenzten Geltungsbereich des Bebauungsplans erfolgen. Zur Festsetzung der notwendigen Ersatzmaßnahmen war daher für eine ca. 1 ha große Fläche nördlich Beckedorf ein Konzept für Maßnahmen zur Entwicklung von Natur und Landschaft zu erarbeiten.
Die Fläche ist als Darstellung gem. § 5 Abs. 2 Nr. 10 BauGB in den Flächennutzungsplan übernommen worden.
Knapp 0,3 ha waren zur Kompensation der aus dem Bebauungsplan Nr. 10 zu erwartenden Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft erforderlich, die restlichen 0,7 ha stehen der Gemeinde Beckedorf als "Flächenpool" für zukünftige Bauvorhaben zur Verfügung. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 10 wurde um die 0,3 ha große Kompensationsfläche erweitert ("Planzeichnung B"), die zur Absicherung der Kompensationsmaßnahmen im Grünordnungsplan formulierten Festsetzungsvorschläge sind mit zwei Änderungen durch Beschluß des Gemeinderates in den Bebauungsplan übernommen worden.

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(Seiteninhalt zuletzt bearbeitet am 07.03.2005)
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