Auftragsgegenstand: | Grünordnungsplan zum Bebauungsplan Nr. 4 "Mühlenkamp" |
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Auftraggeber: | Gemeinde Heuerßen Kreisstraße 13-15, 31700 Heuerßen |
Bearbeitungszeitraum: | 10/1993 - 4/1994 |
Bearbeiterin/Bearbeiter: | Dipl.-Ing. Jürgen Rakow |
in Zusammenarbeit mit: | Dipl.-Ing. Hans Bundtzen, Architekt BDA, Ortsplaner (Bebauungsplanung) |
Aufgabenstellung: Im Zuge der Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Lindhorst ist im Bereich der Gemeinde Heuerßen für vier bisher landwirtschaftlich genutzte Teilflächen die Darstellung als Wohnbaufläche (drei Teilflächen) und als Gewerbefläche (eine Teilfläche) vorgesehen. Im Parallelverfahren wurde von der Gemeinde Heuerßen für den "Mühlenkamp" (Teilfläche "G" der Flächennutzungsplanänderung) die Aufstellung eines Bebauungsplans betrieben. Vorgesehen ist die Ausweisung eines "allgemeinen Wohngebietes" in südwestlicher Randlage der Gemeinde. Das geplante Vorhaben läßt erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft erwarten und stellt einen Eingriff gem. §§ 7 ff. NNatG dar. Dem die städtebauliche Planung begleitenden Grünordnungsplan kommt neben der Erarbeitung grünordnerischer Empfehlungen zur Gestaltung der Freiflächen die Aufgabe zu, die Auswirkungen des Eingriffs auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild zu beurteilen sowie Art und Umfang erforderlicher Kompensationsmaßnahmen zu ermitteln. Aufgrund des eng gezogenen räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans war ein vollständiger Ausgleich der beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes nicht möglich. Die zur Kompensation der nicht ausgleichbaren Beeinträchtigungen er-forderlichen Maßnahmen sollen auf einem nördlich des Ortes liegenden Flurstück, das bereits in ein em landschaftsplanerischen Gutachten zur Flächennutzungsplanänderung als Kompensationsfläche für geplante Bau- vorhaben der Gemeinde Heuerßen vorgeschlagen worden war ("Flächenpool"), durchgeführt werden, da an das Baugebiet angrenzend keine Kompensationsmöglichkeiten bestanden. Für diesen "Flächenpool" war zunächst ein Konzept zur Entwicklung von Natur und Landschaft zu erarbeiten. Als Ersatz für die aus der Bebauung des "Mühlenkamp" resultierenden Beeinträchtigungen wurde die landschaftsgerechte Neugestaltung des Baches und - zur rechtlichen Absicherung der Maßnahme - die Erweiterung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 4 um diese Teilfläche vorgeschlagen. |