Auf der Grundlage des Gutachtens "Schutzkonzept Hainich" hat das TMLNU ein "Integriertes Schutzkonzept für den Hainich" entwickelt (s. Pressemitteilung der Landesregierung vom 08.08.1996; leider inzwischen wieder aus dem Internet entfernt !!! )
Dieses "Integrierte Schutzkonzept für den Hainich" ist per Kabinettsbeschluß vom 01.10.1996 zur Leitlinie für das weitere Vorgehen gemacht worden:
Der südliche Hainich soll mit einer Fläche von insgesamt ca. 7.400 ha als Nationalpark ausgewiesen werden. Dieser Bereich ist zunächst als Naturschutzgebiet einstweilig sichergestellt worden.
Für die Plenterwälder im Bereich des mittleren Hainich ist dem "Integrierten Schutzkonzept" entsprechend eine Ausweisung von Naturwaldreservaten mit forstlicher Zielsetzung nach dem Thüringer Waldgesetz vorgesehen.
Der nördliche Bereich des Hainich (Stadtwald Mühlhausen) und das Umfeld der Talsperre Seebach sind als Landschaftsschutzgebiete gesichert.
Der gesamte Hainich liegt darüber hinaus innerhalb des in der Ausweisung befindlichen Naturparks "Eichsfeld-Hainich-Werratal".
Im Frühjahr 1997 hat eine Anhörung der kommunalen Körperschaften und von Verbänden zum "Integrierten Schutzkonzept für den Hainich" und zur Ausweisung des Nationalparks Hainich stattgefunden (s. Pressemitteilung der Landesregierung vom 04.02.1997; leider inzwischen wieder aus dem Internet entfernt !!! ).
Pressemitteilung des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt vom 6. Mai 1997: "Minister Dr. Sklenar hat dem Kabinett den Entwurf zum Nationalparkgesetz Hainich vorgelegt" (falls inzwischen ebenfalls entfernt, hier die archivierte Fassung !!!)
Pressemitteilung des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt vom 28. Juli 1997: "Konzept für Geographisches Informationssystem (GIS) im Hainich vorgelegt" (falls inzwischen ebenfalls entfernt, hier die archivierte Fassung !!!)
Seit dem 01. Januar 1998 ist der südliche Hainich per Gesetz als Nationalpark geschützt !!!
"Der Hainich - ein einzigartiger Laubwald in Thüringen" (Hainich-Informationen des TMLNU)
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