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Aktuelles 03. Juni 2005:
Nachdem der Rat der Gemeinde Kirchlinteln in seiner Sitzung am 19.05.2005 den Bebauungsplan Nr. 33 "Gewerbegebiet Weitzmühlen - 1. Stufe" als Satzung beschlossen hat, ist er mit Bekanntmachung vom 03.06.2005 in Kraft getreten.

    Beiträge des Planungsbüros Wirz:
  • Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 3c UVPG
  • Eingriffsbeurteilung gem. §§ 7 ff. NNatG

 

 

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Projekt-Kurzportrait
Bekanntmachung Satzungsbeschluss Bebauungsplanung Nr. 33 'Gewerbegebiet Weitzmühlen - 1. Stufe'; Anklicken vergroessert Zeitungsausschnitt

 

Weitere Informationen zu den Themen "Grünordnungsplanung" und "Umweltprüfung der Bebauungsplanung"
finden Sie hier
 

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(Seiteninhalt zuletzt bearbeitet am 04.06.2005)
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