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22. Januar 2004: Bundesverwaltungsgericht hat Klagen gegen den Bau der A 38 letztinstanzlich abgewiesen und damit grünes Licht für den Weiterbau der Südharzautobahn gegeben.
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links zur Veröffentlichung html pdf des BVerwG-Urteils vom 22.1.2004 - 4 A 32.02 Nicht, dass wir grundsätzlich jede weitere Autobahn in bisher unverbauter Landschaft begrüßen. Das Urteil zeigt jedoch (wie z.B. auch beim Wesertunnel), dass unsere planerischen Vorarbeiten (UVS, Einschätzung der FFH-Betroffenheit, Landschaftspflegerische Begleitplanung) ganz offenbar den fachgesetzlich definierten Anforderungen entsprochen haben - und darüber dürfen wir uns wohl zu Recht freuen !
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