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28. Mai 2004:

Die Untere Raumordnungsbehörde des Landkreises Verden (Aller) hat das Raumordnungverfahren gem. § 14 Abs. 2 des Nds. Gesetzes über Raumordnung und Landesplanung für die Ortsumgehung Verden - Verlegung der B 215 - mit der Landesplanerischen Feststellung abgeschlossen.

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(Seiteninhalt zuletzt bearbeitet am 04.08.2003)
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